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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Beauftragung eines Subunternehmens durch die Firma Clean Immo

Clean Immo kann eine weitere Firma von Arbeiten anfordern.

Leistungen

Clean Immo führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers seine Arbeiten mit Sorgfalt gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich werden nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn Aufträge durch den Auftraggeber erweitert wurden.

Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)

Alle von Clean Immo zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch Stiegenhaus, Aufzug und der zur Entrümpelung von Clean Immo benutzte Straßenbereich.

 

Haftungsgrundsätze der Firma Clean Immo

Clean Immo haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeit durch Beschädigung einer unserer Mitarbeiter entstanden sind (Betriebshaftpflichtversicherung).

Haftungsausschuss Firma Clean Immo

Clean Immo ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder Schaden auf Umständen beruht, die Clean Immo auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte.

Rechte Dritter durch Firma Clean Immo

Bei Abholung von Entrümpelungsgut hat der Auftraggeber zu achten, dass die zu abholenden Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der Clean Immo für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.

Eigentumsübernahme und Haftung bei Räumungen

Bei Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle Gegenstände die geräumt werden müssen in das Eigentum der Firma Clean Immo über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber der Firma Clean Immo ist nicht möglich. Insbesondere haftet die Firma Clean Immo nicht für das etwaige Abhandenkommen von jeder Art Schmuck, Edelmetalle, Urkunden oder sonstigen Dinge, die bereits bei Beginn der Räumung in das Eigentum von Clean Immo gehen. Zudem werden Gegenstände, die von Clean Immo nicht weiter verwendet werden, ordnungsgemäß entsorgt und können nicht mehr auffindbar gemacht werden.

Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen der Firma Clean Immo

Die Mitarbeiter der Firma Clean Immo sind ohne vorherige Absprache mit Clean Immo nicht verpflichtet, weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.

Anzahlung/Auftrag/bei Bezug durch Dritte

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten, sofort fällig. Clean Immo behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter (Containerdienste, Deponien, Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist Firma Clean Immo berechtigt gemäß dem Arbeitsaufwand Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort bei Rechnungserhalt fällig.

Zahlungsfälligkeit

Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung, netto ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen verrechnet. Bei Überweisung des offenen Betrages sind der Name, sowie die Rechnungsnummer Als Verwendungszweck anzugeben.

Schadensmeldung an Firma Clean Immo

Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von zwei Werktagen offensichtliche Schäden bei der Firma Clean Immo zu melden. Hierbei reicht Firma Clean Immo eine E-Mail. Firma Clean Immo wird dann vor Ort den Schaden begutachten und zu Protokoll bringen. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung von Clean Immo zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 7 Werktage nach den durchgeführten Leistungen der Firma Clean Immo mitzuteilen.

Vertragsauflösung – Storno des Auftrages

Wird nach Auftragsannahme der Vertrag seitens des Auftraggebers gekündigt oder aufgelöst, so wird eine Stornogebühr von 20% der vereinbarten Summe fällig, ab drei Werktage vor Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Summe fällig, bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor Auftragsbeginn 100% der vereinbarten Summe. Sollte eine Stornierung an einem Wochenende ab Freitag bekanntgegeben werden und der Auftrag am darauffolgenden Montag starten, wird ebenfalls eine Stornogebühr von 100% fällig.

Stornierungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Bei allen Arbeiten, die wir laut Gesetz nicht durchführen dürfen, wird von uns ein Subunternehmen angefordert. Diese Arbeiten sind bei den von uns erstellten Angeboten ebenfalls angeführt.

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